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Bundesrat geht Partnerschaft mit Europäischer Staatsanwaltschaft ein

Die Schweiz arbeitet nun mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammen, dies wurde neu vom Bundesrat ermöglicht. Mit dem neuen Verordnung vom 21.12.2022 hat er dafür die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen. Auf dieser Grundlage können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig Beweise und Informationen mit der EUStA austauschen. Der Bundesrat verstärkt damit die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.


Die neu gegründete EUStA nimmt ihre Arbeit im Juni 2021 auf. Ihre Aufgabe ist es, bestimmte Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zu verfolgen. Diese Straftaten wurden bisher von nationalen Behörden verfolgt, mit denen die Schweiz im Rahmen von Rechtshilfeabkommen zusammenarbeitet. Das geltende Recht erlaubt jedoch keine Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EUStA.


Der Bundesrat kann für Verfahren vor internationalen Gerichten und Strafverfolgungsbehörden das Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen für anwendbar erklären. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass die Zuständigkeit des Gerichts bzw. der Behörde klar definiert ist. Zweitens müssen die Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien respektieren, drittens muss die Zusammenarbeit den Schweizer Interessen dienen.


Die Zusammenarbeit der Schweiz mit dem EUStA erfüllt drei Voraussetzungen. Dementsprechend hat der Bundesrat am 21. Dezember 2022 die Verordnung über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft verabschiedet. Dies erleichtert insbesondere den Austausch von Informationen und Beweismitteln wie Zeugenaussagen, Gegenständen oder Dokumenten.


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