
Ein NBZ Leser - zahlt für das Medikament ein drittel mehr, statt 19.20, zahlt er 26.75 Franken. Das ist für ihn unverständlich, weil er das Medikament nur abgeholt hat.
Viele Kunden sind überrascht, wenn sie Medikamente in der Apotheke abholen.
Die Apotheke verrechnet zusätzlich CHF 4.30 für einen «Medikamentencheck» und CHF 3.25 für einen «Einkaufscheck». Der Kunde staunt über die vermeintlichen Zuschläge und Zusatzleistungen der Apotheke. Denn die Beratung erfolgte bereits durch den verschreibenden Arzt.
Sante Suisse hat uns über den Fall aufgeklärt, die Zuschläge seien gesetzlich gerechtfertigt.
Die Gebühr sei aus Sicht der Apotheke sogar manchmal gering. Denn manchmal ist die Beratung durch einen erfahrenen Apotheker sehr kompliziert und zeitaufwändig.
„In diesem Sinne halten wir eine Pauschalierung für sehr sinnvoll, notwendig und gerechtfertigt“, Da es sich um eine Pauschalzahlung handelt, ist es natürlich unvermeidlich, dass viele Verbraucher relativ hohe Zuzahlungen leisten, wenn sie, wie im vorliegenden Fall, nur das Medikament nehmen. Eine kostenbasierte Abgabe wäre jedoch unverhältnismässig und würde weitere Probleme schaffen.
Abweichungen und Dosierung werden überprüft
Die genannten Zuschläge beziehen sich auf den den Referenzcheck. Die Medikamentenkontrolle kostet CHF 4.30 pro verordnetes Medikament. Es ist Aufgabe des Apothekers, das Rezept zu prüfen.
Eine Überweisung kostet CHF 3.25 pro Arzt und Tag. Es spielt also keine Rolle, wie viele Pakete der Kunde kauft. Der Apotheker soll sicherstellen, dass die neu verschriebenen Medikamente mit den bisherigen übereinstimmen. Dies wird in der Patientenakte vermerkt, was eine spätere Identifizierung von Unverträglichkeiten ermöglicht.
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