Welche Art von Versicherung ist tatsächlich notwendig und in welchen Fällen ist es in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben, eine Versicherung abzuschliessen?
Krankenversicherung: In der Schweiz ist die Grundversicherung für die Krankenpflege für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, obligatorisch. Diese Versicherung deckt einen großen Teil der Kosten für die medizinische Versorgung ab.
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Die AHV ist die Hauptpfeilerin des schweizerischen Sozialversicherungssystems und ist obligatorisch für alle Personen, die in der Schweiz arbeiten oder leben.
Unfallversicherung (UVG): Arbeitnehmer sind in der Schweiz obligatorisch gegen Unfälle versichert. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einem anerkannten Unfallversicherer zu versichern.
Invalidenversicherung (IV): Diese Versicherung ist ebenfalls obligatorisch und soll die finanzielle Sicherheit von Personen gewährleisten, die aufgrund einer Invalidität nicht oder nur teilweise arbeiten können.
Arbeitslosenversicherung (ALV): Arbeitnehmer in der Schweiz sind automatisch über die Arbeitslosenversicherung versichert.
Pensionskasse (BVG): Die berufliche Vorsorge, oft Pensionskasse genannt, ist in der Schweiz für Arbeitnehmer, die mehr als einen bestimmten Mindestlohn verdienen, obligatorisch. Sie dient der finanziellen Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge: Wenn Sie ein Auto oder ein anderes motorisiertes Fahrzeug besitzen, ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch.
Gebäudeversicherung: In einigen Kantonen ist auch die Gebäudeversicherung für Immobilienbesitzer obligatorisch.
Mutterschaftsversicherung: Für schwangere Frauen und Mütter ist die Mutterschaftsversicherung, die normalerweise Teil der Erwerbsersatzordnung (EO) ist, auch obligatorisch.
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