Der Wochenmarkt findet von Januar bis November jeden Samstag von 9 bis 17 Uhr in der Dufourstrasse, der Neuengasse und der Ernst-Schüler-Strasse statt, die an die Nidaugasse angrenzen.
Es gibt einige Ausnahmen, die Daten und Ersatzstandorte werden auf der Websiete https://www.biel-bienne.ch/ laufend aktualisiert. Unsere Daten sind nicht immer Aktuell.
Jeder kann sich spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Handelstag anmelden.
Rechtsgrundlage Wenn Sie Ihren Stand auf dem Wochenmarkt anmelden, müssen Sie die Marktordnung (SGR 9.4-1) und insbesondere die folgenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten:
Die angebotenen Waren müssen sauber und ordentlich sein. Sie müssen vor Verunreinigungen geschützt werden. Ihre Auslage darf den Verkehr nicht behindern. Behinderungen auf dem Boden, oberhalb der Blindenleitlinien und Behinderungen durch Personen oder Gegenstände sind verboten. Die Verkaufspreise sind nach den bundesrechtlichen Vorschriften festzusetzen. Die Marktpolizei behält sich das Recht vor, die Zuteilung der Stände und Plätze zu ändern. Im Falle höherer Gewalt oder wenn die geforderten Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt werden, kann die Genehmigung ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung entzogen werden. Für garantierte, aber nicht belegte Stände und Flächen wird die reguläre Stand- und Flächengebühr erhoben. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs, die auf dem Schweizer Markt angeboten werden, müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr den lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen. Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs und Waren, die zum Wiederverkauf oder zur gewerblichen Verwendung in die Schweiz eingeführt werden, müssen bei den Zollbehörden zu Steuerzwecken angemeldet werden
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