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Neuerungen Sozialversicherungen im Jahr 2023

Das sind die Änderungen im Schweizer Sozialversicherungssystem im Jahr 2023



AHV- und IV-Leistungen

Der Bundesrat hat entschieden, dass die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 % steigen. Diese Anpassung ergibt sich aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Index. Die minimale AHV/IV-Rente wurde von 1195 auf 1225 Franken pro Monat und die maximale AHV/IV-Rente von 2390 auf 2450 Franken pro Monat erhöht. Durch die Erhöhung der Renten entstehen Mehrkosten von rund 1,37 Milliarden Franken. Davon entfallen CHF 1215 Millionen auf die AHV. Auch die Hilflosenentschädigungen in AHV und IV werden erhöht. Dadurch werden auch alle Grenzwert im Bereich der 2. Säule und der Säule 3a erhöht.


Adoptionsurlaub - Neu ab 2023

Eine weitere familienorientierte Sozialversicherungsleistung wird am 1. Januar 2023 eingeführt. Eltern, die ein Kind unter 4 Jahren adoptieren, können Adoptionsurlaub nehmen, der dem Vaterschaftsurlaub ähnelt. Es gibt keine Rechte bei der Adoption eines Stiefkindes.


Der maximale Versicherungslohn in der Erwerbsersatzordnung EO erhöht sich von CHF 88’200.– auf CHF 99’000.– pro Jahr. Damit beträgt die maximale Grundentschädigung (80 % des versicherten Lohns) neu CHF 220 pro Tag. Dieser Ansatz gilt für Mutterschafts- und Vaterschaftsgeld, Pflege- und Adoptionsgeld und Dienstleister.


Die Arbeitslosenversicherung erhöht den versicherten verdienst auf bis CHF 148'200 pro Jahr. Dafür fällt eine Gebühr von 2,2 % an, die je zur Hälfte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Bisher wurde auf höhere Löhne ein ALV-Solidaritätsbeitrag von 1% erhoben. Dieser Beitrag entfällt Ende 2022.

Familienzulagen

Zur Finanzierung der Familienzulagen beträgt der Arbeitgeberbeitragssatz unverändert 1,8 % Der Beitragssatz für Selbstständige beträgt neu 2023 1,6 % (zuvor 1,4 %).


Vorbereitungen für Mehrwertsteuer erhöhung

Auch eine Mehrwertsteuererhöhung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

AHV-Reform 21 Die AHV 21-Reform soll voraussichtlich erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten, der Bundesrat soll im Dezember entscheiden. Dennoch ist es wichtig, die Zeit bis dahin zu nutzen, um notwendige Anpassungen rechtzeitig einzuplanen. Weitere Informationen dazu finden in den Beiträgen.


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