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Was tun, wenn der Handwerker pfuscht?

Unsauber verlegte Böden, schiefe Wände oder Risse – Handwerkerpfusch ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. Doch welche Rechte haben Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber, wenn die erbrachte Leistung nicht den Erwartungen entspricht? Und wie vermeiden Sie solchen Ärger von vornherein? In diesem Bericht erfahren Sie, was Sie bei Handwerkerpfusch tun können und wie Sie sich rechtlich absichern.


Welche Vorschriften gelten?

Sobald Sie einem Handwerker einen Auftrag erteilen, schliessen Sie einen sogenannten Werkvertrag ab. Dieser ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) in Artikel 363 geregelt und definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Verträge. Der Werkvertrag verpflichtet den Handwerker dazu, ein bestimmtes Werk ordnungsgemäss und innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu erstellen.


Oft wird im Werkvertrag auf die SIA-Norm verwiesen, welche vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) herausgegeben wird. Diese Norm regelt die „Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten“ und bietet spezifische Regeln für den Bau. Sollte im Vertrag ein Verweis auf diese Norm enthalten sein, gelten deren Bestimmungen.


Was sind meine Rechte bei Handwerkerpfusch?

Je nach den geltenden rechtlichen Grundlagen – also dem Obligationenrecht oder der SIA-Norm 118 – unterscheiden sich Ihre Rechte und Pflichten leicht.


Handwerkerpfusch im Obligationenrecht (OR)

Das Obligationenrecht schreibt vor, dass Sie das fertiggestellte Werk umgehend prüfen müssen. Sollten Sie Mängel feststellen, müssen Sie diese sofort melden. Versäumen Sie dies, können Ihre Ansprüche gegenüber dem Handwerker verfallen. Für unbewegliche Werke, wie Immobilien, gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.

Bei Anwendung des Obligationenrechts liegt die Beweislast beim Auftraggeber, also bei Ihnen. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass der Handwerker seine Arbeit mangelhaft ausgeführt hat.


Handwerkerpfusch nach der SIA-Norm 118

Die SIA-Norm 118 sieht hingegen eine zweijährige Rügefrist für offene Mängel vor. Das bedeutet, dass Sie dem Handwerker innerhalb dieser Frist mitteilen müssen, wenn Sie offensichtliche Mängel feststellen. Für sogenannte verdeckte Mängel, die erst später sichtbar werden, haben Sie fünf Jahre Zeit, diese geltend zu machen.

Ein wesentlicher Vorteil der SIA-Norm 118 ist, dass sie die Beweislast umkehrt: Hier muss der Handwerker beweisen, dass kein Mangel vorliegt und die Arbeiten ordnungsgemäss durchgeführt wurden.


3. Was tun, wenn ich Mängel entdecke?

Wenn Sie während der Verjährungsfrist Mängel an der Arbeit des Handwerkers feststellen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren:

  • Mängelanzeige: Informieren Sie den Handwerker sofort schriftlich über die festgestellten Mängel. Beschreiben Sie den Schaden genau und setzen Sie eine Frist zur Behebung des Mangels.

  • Nachbesserung: Fordern Sie den Handwerker zur Nachbesserung auf. Er hat das Recht, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.

  • Preisnachlass: Wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Handwerker keine Bereitschaft zeigt, den Schaden zu beheben, können Sie einen Preisnachlass (Minderung) verlangen.

  • Ersatzvornahme: Weigert sich der Handwerker, die Mängel zu beheben, können Sie nach Ablauf der gesetzten Frist einen anderen Handwerker mit der Nachbesserung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Handwerker in Rechnung stellen.

  • Rücktritt vom Vertrag: Bei schwerwiegenden Mängeln, die das Werk unbrauchbar machen, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.


Wie vermeide ich Handwerkerpfusch?

Der einfachste Weg, um Auseinandersetzungen wegen Handwerkerpfusch zu vermeiden, ist, präventiv zu handeln. Hier einige Tipps, wie Sie das Risiko von mangelhafter Arbeit verringern können:

  • Sorgfältige Auswahl des Handwerkers: Recherchieren Sie gründlich, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Achten Sie auf Referenzen, Bewertungen und persönliche Empfehlungen.

  • Detaillierter Werkvertrag: Legen Sie im Vertrag möglichst genaue Bedingungen fest, insbesondere was die Leistungen, Materialien und Fristen betrifft. Je präziser der Vertrag, desto geringer die Chancen für Missverständnisse.

  • Regelmässige Kontrolle der Arbeiten: Begleiten Sie die Arbeiten und prüfen Sie regelmässig den Fortschritt. Auf diese Weise können Mängel frühzeitig erkannt und korrigiert werden.

  • Endabnahmeprotokoll: Dokumentieren Sie die Endabnahme des Werks schriftlich. Falls Mängel vorliegen, halten Sie diese im Protokoll fest, um Ihre Ansprüche zu sichern.


Handwerkerpfusch ist ärgerlich und kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Doch durch das richtige Vorgehen – von der präventiven Auswahl eines Handwerkers bis hin zu klaren vertraglichen Vereinbarungen und einer schnellen Mängelrüge – können Sie sich effektiv schützen. Sollten dennoch Mängel auftreten, haben Sie durch das Obligationenrecht oder die SIA-Norm 118 verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

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