
Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, und schon ist man zu schnell unterwegs – die Begegnung mit einem Blitzer bleibt da nicht aus. In der heutigen Zeit bieten spezielle Warn-Apps fürs Smartphone die Möglichkeit, sich vor solchen Überraschungen zu schützen. Doch der Umgang mit diesen Helfern birgt rechtliche Fallstricke: Schon der blosse Besitz solcher Anwendungen ist in der Schweiz illegal und kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Die genaue Anzahl der Radargeräte ist nicht öffentlich dokumentiert, doch ihr Vorkommen scheint omnipräsent. Die Standorte solcher Blitzer werden bewusst geheim gehalten, obwohl einige Kantone hin und wieder einzelne Positionen veröffentlichen. Trotzdem wechseln diese häufig, was es Autofahrenden erschwert, sich darauf einzustellen.
Grundsätzlich bleibt die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen der sicherste Weg, um Bussgelder und andere Konsequenzen zu vermeiden. Dennoch gibt es immer wieder Versuche, sich durch Warnsignale oder technische Hilfsmittel vor Blitzern zu schützen. Hierbei stellen sich jedoch einige entscheidende Fragen: Welche Möglichkeiten sind erlaubt, und wo liegt die Grenze des Gesetzes?
Verbotene Radar-Warner
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz geht strikt gegen alle Massnahmen vor, die dazu dienen, behördliche Verkehrskontrollen zu umgehen. Geräte oder Apps, die Radarwarnungen geben, gelten als solche Mittel und sind seit über einem Jahrzehnt verboten. Dies umfasst nicht nur die Nutzung, sondern auch den Besitz, die Einfuhr, den Verkauf und den Einbau solcher Geräte. Selbst das blosse Mitführen eines nicht verwendeten Radarwarners im Fahrzeug stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Verbot erstreckt sich auch auf Beifahrende: Wenn eine Person im Fahrzeug einen Radar-Warner bedient und diese Informationen weitergibt, wird dies ebenfalls als Behinderung der behördlichen Kontrollen betrachtet und ist strafbar.
Konsequenzen bei Verstössen
Werden solche Apps oder Geräte während der Fahrt entdeckt, drohen Bussgelder, die je nach Schwere des Vergehens zwischen 200 und 1000 Franken betragen können. Zusätzlich kann die Polizei Geräte beschlagnahmen und vernichten, selbst wenn diese nicht aktiv genutzt wurden. Es ist den Behörden erlaubt, Fahrzeuge auf solche Systeme hin zu überprüfen. Ein Führerscheinentzug erfolgt jedoch in der Regel nicht, es sei denn, das Vergehen ist mit anderen schwerwiegenden Verstößen verbunden.
Auch das Verbreiten von Radarwarnungen über soziale Netzwerke, Gruppen-Chats oder andere öffentliche Kanäle ist untersagt. Dabei gibt es keine feste Regelung, ab wann eine Mitteilung als öffentlich gilt. Ein Richtwert liegt jedoch bei etwa 50 Personen, die erreicht werden. Die genaue Einstufung erfolgt fallbezogen durch die Gerichte.
Lichthupen und Warnsignale
Das Verwenden von Licht- oder Handzeichen, um andere Verkehrsteilnehmende auf Blitzer aufmerksam zu machen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Dies wird als missbräuchliche Nutzung von Warnsignalen angesehen und kann mit Bussgeldern geahndet werden. Allerdings ist das Mitteilen solcher Informationen im engsten Umfeld – etwa an eine Partnerin, einen Freund oder eine Kollegin – gesetzlich nicht untersagt.
Niemand ist heutzutage von der stadt sicher...